Wir sorgen uns um Ihre Brandschutzanlagen

Rauchabzug

Ein wichtiger Bestandteil des modernen Brandschutzes sind die sogenannten RWA-Anlagen. Das sind Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und Geräte, die dem vorbeugenden Brandschutz dienen und deren Einbau unter gewissen Gegebenheiten für Bauherren Pflicht ist. Diese Anlagen gehören auf jeden Fall in jedes Treppenhaus und müssen laut Vorgabe mindestens einmal jährlich gewartet werden. Die RWA-Anlagen sorgen dafür, dass im Brandfall auftretender Rauch schnell abgeleitet wird und somit Rauchvergiftungen vermieden werden können. Dieser Effekt tritt allerdings nur ein, wenn die Geräte voll funktionstüchtig sind. Gern kümmern wir uns um die regelmäßige Wartung, damit Sie für einen eventuellen Ernstfall gut gerüstet sind.


Der Einsatz von Brandschutztüren mit Feststellanlage ist in der Bauordnung geregelt und dient dazu, dass im Brandfall Räume automatisch vom Feuer abgeschottet werden können. Gleichermaßen wie bei den RWA-Anlagen gilt hier, dass diese Vorrichtungen einmal im Jahr auf ihre Funktionalität geprüft werden müssen und einer strengen Wartungspflicht unterliegen. Damit Sie sich stets auf der sicheren Seite wissen können, übernehmen wir als Brandschutzexperten diese Aufgabe für Sie. Sie erlangen dadurch die Gewissheit, dass alle Wartungsarbeiten professionell und pünktlich ausgeführt und etwaige Mängel schnell behoben werden.


Weitere Brandschutzanlagen, die regelmäßig kontrolliert werden müssen, sind Wandhydranten und Steigleitungen. Bei den Wandhydranten handelt es sich um fest in der Wand installierte Wasserentnahmestellen, auf die im Brandfall zu ersten Löschmaßnahmen zugegriffen werden kann. Zu den Hydranten gehören formbeständige Schläuche, die auch von Laien bedient werden können. Das Löschwasser wird durch Steigleitungen zu den Hydranten transportiert.


Im Brandschutz sind Steigleitungen zu unterscheiden, die im Ernstfall zur Erstlöschung für jeden durch Wandhydranten zugänglich sind und sogenannte trockene Steigleitungen, die nur von der Feuerwehr in Betrieb gebracht werden können. Sowohl für die Wandhydranten als auch für die Steigleitungen gilt ebenfalls eine jährliche Wartungspflicht, die wir gern gewissenhaft an Ihren Anlagen ausführen. Wir sorgen dafür, dass Sie für den Ernstfall gut gerüstet sind.

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